Lebensbedrohliche Notfälle treten häufig außerhalb der regulären Sprechzeiten auf.
Unsere Praxis versucht so oft wie möglich für Ihre Tiere da zu sein.
So sieht das Landeshundegesetzes (LHundG NRW) seit 2002 vor, dass jeder Hundehalter eines großen Hundes (= schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm) u.a. seine Sachkunde dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde nachweisen muss. Dieser Sachkundenachweis ist ein Multiple Choice Test, bei dem Kenntnisse über das Hundeverhalten (z.B. Körpersprache), die Gesundheit, die Mensch-Tier-Beziehung und rechtliche Bestimmungen abgefragt werden.
Weiterlesen … Sachkundenachweis in NRW und Sachkunde für Hundehalter-D.O.Q Test 2.0 in Niedersachsen